BEG-Förderrichtlinien für Gebäudesanierung und Heizungstausch beschlossen
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat die Förderrichtlinie zur „Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (GEB-EM) beschlossen. Damit kann das geänderte Förderprogramm für Gebäudesanierung und Heizungsaustausch zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Folgendes wurde beschlossen.